Stand: 7. November 2026
Wer selbstständig arbeitet, muss laufende Ausgaben, Investitionen und die eigene Altersvorsorge miteinander vereinbaren. Die Rürup-Rente für Selbstständige, auch Basisrente genannt, kann dabei ein sinnvoller Baustein sein. Sie verbindet eine lebenslange Rentenzahlung mit der Möglichkeit, Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abzuziehen. Ob ein Vertrag zur persönlichen Situation passt, entscheidet sich jedoch nicht allein an einer möglichen Steuerersparnis.
Wesentlich sind auch die langfristige Kapitalbindung, die Vertragskosten, die Anlageform und die Absicherung von Hinterbliebenen. Für Selbstständige aus Dessau-Roßlau und Umgebung kann eine persönliche Beratung helfen, diese Punkte mit der betrieblichen Liquiditätsplanung und bereits vorhandenen Vorsorgeansprüchen abzustimmen.
Angestellte erwerben in der Regel automatisch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Selbstständigen hängt die Absicherung stärker von der Tätigkeit und dem jeweiligen Versicherungsstatus ab. Bestimmte Berufsgruppen sind gesetzlich rentenversicherungspflichtig, beispielsweise selbstständige Lehrkräfte oder Handwerker, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Andere sind über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert oder zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. [1]
Vor dem Abschluss einer zusätzlichen Altersvorsorge sollte deshalb geklärt werden, welche Pflichtbeiträge und Rentenansprüche bereits bestehen. Eine private Basisrente ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung.
Hinzu kommen die Besonderheiten der Selbstständigkeit: Einnahmen können schwanken, Investitionen Vorrang haben und persönliche Auszeiten den finanziellen Spielraum verändern. Eine tragfähige Vorsorgestrategie muss auch in schwächeren Geschäftsjahren finanzierbar bleiben. Frei verfügbare Rücklagen gehören deshalb ebenso zur Planung wie langfristige Rentenbausteine.

Die Basisrente gehört zur steuerlich begünstigten Basisversorgung im Alter. Sie ist besonders für Selbstständige und Freiberufler von Interesse, steht grundsätzlich aber auch anderen Steuerpflichtigen offen.
Je nach Vertrag zahlen Sie laufende Beiträge, Einmalbeiträge oder zusätzliche Sonderzahlungen ein. Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange Rente. Eine frei wählbare vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung gehört grundsätzlich nicht zu diesem Vorsorgeweg. Gesetzlich zugelassene Sonderfälle, etwa eine vereinbarte Abfindung von Kleinbetragsrenten, sind davon zu unterscheiden. [2]
Für seit 2012 abgeschlossene Verträge ist eine Altersrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorgesehen. Bei älteren Verträgen kann die Grenze bei 60 Jahren liegen. Der tatsächlich vereinbarte Rentenbeginn kann später sein. [3]
Die Kapitalbindung ist ein wesentliches Merkmal der Basisrente. Sie sollte bereits bei der Beitragsplanung berücksichtigt werden: Geld für Steuernachzahlungen, betriebliche Investitionen oder kurzfristige private Ausgaben gehört in eine geeignete Liquiditätsreserve.
Seit 2023 können begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags zu 100 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag wird jährlich angepasst. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gilt der doppelte Betrag. Maßgeblich sind die Grenzen des jeweiligen Steuerjahres. [2][4]
Diese Beträge stehen nicht zusätzlich für jeden einzelnen Rürup-Vertrag zur Verfügung. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu begünstigten berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden im selben Rahmen berücksichtigt. Weitere gesetzliche Anrechnungen und Kürzungen können den verfügbaren Spielraum beeinflussen. [2]
100 Prozent abziehbar bedeutet keine Erstattung des gesamten Beitrags. Der Sonderausgabenabzug verringert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt insbesondere vom Einkommen, dem persönlichen Steuersatz und bereits berücksichtigten Altersvorsorgeaufwendungen ab. Die Beiträge sind grundsätzlich private Sonderausgaben und keine Betriebsausgaben.
In ertragsstarken Jahren können tariflich zulässige Zuzahlungen interessant sein. Bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen kann der unmittelbare Steuervorteil dagegen gering sein oder entfallen. Die Basisrente erhält keine Riester-Zulagen. Eine geplante Einzahlung sollte deshalb sowohl versicherungsfachlich als auch steuerlich geprüft werden.
In einer Beratung bei Vorsorgepartner AG in Dessau-Roßlau können Sie mögliche Beiträge mit Ihrem laufenden Vorsorgebedarf und Ihrer Liquidität abgleichen. Die individuelle steuerliche Berechnung sollte mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für spätere Rentnerjahrgänge steigt er nach geltendem Recht jährlich um 0,5 Prozentpunkte; ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 Prozent. [5]
Der Besteuerungsanteil ist kein Steuersatz. Wie viel Einkommensteuer tatsächlich anfällt, hängt vom gesamten steuerpflichtigen Einkommen, den abzugsfähigen Aufwendungen und den dann geltenden Freibeträgen ab. Ein im Alter niedrigerer persönlicher Steuersatz ist möglich, aber nicht garantiert.
Der steuerfreie Rentenbetrag wird grundsätzlich anhand des Jahres nach Rentenbeginn als Eurobetrag festgelegt. Regelmäßige Rentenerhöhungen erhöhen diesen Freibetrag nicht entsprechend. [5]
Für die Planung ist außerdem die spätere Nettorente maßgeblich. Bei freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung können auch private Renteneinnahmen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auslösen. Welche Belastung entsteht, ist anhand des Versicherungsstatus und der Beitragsgrenzen zu prüfen. [6]
Basisrenten werden mit unterschiedlichen Anlagekonzepten angeboten. Welche Gestaltung geeignet ist, hängt von der verbleibenden Laufzeit, der persönlichen Risikobereitschaft und dem Bedarf an garantierten Leistungen ab.
| Anlagekonzept | Wesentliche Merkmale |
|---|---|
| Klassisch geprägte Rentenversicherung | Schwerpunkt auf vertraglichen Garantien; zusätzliche Überschüsse sind nicht garantiert. |
| Fondsgebundene Basisrente | Kapitalanlage in Fonds, je nach Tarif auch ETFs; Renditechancen stehen Wertschwankungen und Verlustrisiken gegenüber. |
| Kombination aus Fondsanlage und Sicherungselementen | Verbindung von Kapitalmarktanlage und tarifabhängigen Garantien beziehungsweise Sicherungsmechanismen. |
Eine fondsgebundene Basisrente garantiert nicht automatisch den Erhalt aller eingezahlten Beiträge. Umgekehrt können umfangreiche Sicherungsmechanismen die Renditechancen begrenzen. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich zugesagt werden und welche lediglich auf unverbindlichen Annahmen beruhen.
Bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen verdient der Rentenfaktor besondere Aufmerksamkeit. Er beschreibt, welche monatliche Rente sich aus einem bestimmten Vertragskapital ergibt. Prüfen Sie, ob er garantiert ist, für welche Kapitalbestandteile er gilt und unter welchen Voraussetzungen Änderungen möglich sind.
Der wichtigste versicherungsfachliche Nutzen besteht in der lebenslangen Rentenzahlung. Ein frei verfügbares Wertpapierdepot lässt sich für unterschiedliche Zwecke einsetzen; eine Rentenversicherung übernimmt dagegen das Risiko, dass die versicherte Person länger lebt, als das eigene Kapital bei einem individuellen Entnahmeplan reichen würde.
Für Selbstständige mit dauerhaft gutem zu versteuerndem Einkommen kann die steuerliche Abziehbarkeit den Aufbau einer solchen Versorgung unterstützen. Tariflich zulässige Zuzahlungen ermöglichen es zudem, erfolgreiche Geschäftsjahre für zusätzliche Vorsorge zu nutzen.
Die lebenslange Zahlung garantiert allerdings nicht automatisch eine dauerhaft gleichbleibende Kaufkraft. Inflation kann den realen Wert der Rente mindern. Garantierte Leistungen, mögliche Rentensteigerungen und ergänzend verfügbares Vermögen sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Die fehlende freie Verfügbarkeit kann dazu beitragen, dass das Geld für den Ruhestand reserviert bleibt. Daraus folgt jedoch kein pauschaler vollständiger Pfändungs- oder Insolvenzschutz. Hier sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die Vertragsgestaltung und der Einzelfall entscheidend.
Eine Basisrente eignet sich nicht als kurzfristige Reserve. Eine Vertragsbeendigung führt grundsätzlich nicht zur Auszahlung eines frei verfügbaren Rückkaufswerts. Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung können je nach Tarif möglich sein; die spätere Rentenleistung fällt dadurch regelmäßig niedriger aus.
Vor einer Beitragspause sollten Sie klären, welche Kosten fortbestehen und welche Auswirkungen auf etwaige Zusatzversicherungen entstehen. Ein Vertrag mit zunächst tragbarem Beitrag kann langfristig ungeeignet sein, wenn seine Anpassungsmöglichkeiten nicht zum Geschäftsverlauf passen.
Das Vertragsvermögen kann nicht wie ein gewöhnliches Depot an beliebige Erben weitergegeben werden. Als begünstigte Hinterbliebene kommen insbesondere Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und Kinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Ein unverheirateter Lebensgefährte gehört nicht zu diesem begünstigten Personenkreis. [2][7]
Eine frei vererbbare Rentengarantiezeit ist bei der Basisrente nicht zulässig. Möglich sind tarifabhängige Hinterbliebenenleistungen innerhalb des gesetzlich begrenzten Personenkreises. Ihre Ausgestaltung muss den Vorgaben für die Basisrente entsprechen. Eine Garantiezeit darf daher nicht ohne diese Einschränkung als allgemeiner Vorteil dargestellt werden. [7]
Ohne vereinbarten und im Todesfall anwendbaren Hinterbliebenenschutz entsteht regelmäßig kein Auszahlungsanspruch für die Erben. Zusätzlicher Schutz kann die eigene Altersrente beziehungsweise das dafür verfügbare Kapital mindern. Familienabsicherung und Altersversorgung sollten deshalb gemeinsam geplant werden.
Die Basisrente kommt vor allem dann in Betracht, wenn Sie eine lebenslange ergänzende Versorgung aufbauen möchten, genügend frei verfügbare Rücklagen besitzen und die steuerliche Förderung tatsächlich nutzen können.
Weniger passend ist sie häufig, wenn Ihre Liquidität unsicher ist, größere Investitionen bevorstehen oder das Vorsorgevermögen jederzeit verfügbar und umfassend vererbbar bleiben soll. Auch eine hohe aktuelle Steuerbelastung rechtfertigt keinen Vertrag, dessen Kosten oder Anlagekonzept ungeeignet sind.
Für viele Selbstständige ist eine Kombination verschiedener Bausteine zweckmäßig: bereits vorhandene gesetzliche oder berufsständische Rentenansprüche, eine ergänzende Basisrente, liquide Reserven und frei verfügbares Vermögen. Welches Gewicht die einzelnen Bausteine erhalten, hängt vom Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Für Unternehmer und Freiberufler in Dessau-Roßlau bedeutet dies: Die Altersvorsorge sollte zur konkreten Einnahmensituation und zur geplanten Unternehmensentwicklung passen. In der persönlichen Beratung lassen sich bestehende Verträge, notwendige Rücklagen und die gewünschte lebenslange Versorgung gemeinsam betrachten.
Am Anfang steht eine realistische Bedarfsanalyse. Welche monatlichen Ausgaben müssen im Ruhestand gedeckt werden? Welche Rentenansprüche bestehen bereits? Welcher Beitrag bleibt auch bei vorübergehend sinkendem Gewinn tragbar?
Prüfen Sie anschließend insbesondere:
Eine staatliche Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der maßgeblichen Zertifizierungskriterien. Sie ist kein Gütesiegel für Wirtschaftlichkeit oder persönliche Eignung des Produkts. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft im Zertifizierungsverfahren insbesondere nicht, ob das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist. [8]
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente verbunden, sind beide Absicherungsziele zu prüfen. Beitragspausen, steuerliche Behandlung der Leistungen und die langfristige Finanzierbarkeit können durch die Kopplung anders ausfallen als bei getrennten Verträgen. Eine steuerliche Begünstigung allein ist kein ausreichendes Entscheidungskriterium.
Vorsorgepartner AG ist als gesellschaftsunabhängiger Versicherungsmakler in Dessau-Roßlau tätig. Im Rahmen einer Beratung zur Altersvorsorge können Sie besprechen, welchen Beitrag eine Basisrente zu Ihrer persönlichen Versorgung leisten soll und welche Alternativen beziehungsweise Ergänzungen infrage kommen. [9]
Das Büro befindet sich in der Lutherstraße 7, 06842 Dessau-Roßlau. Eine Terminabstimmung ist telefonisch unter +49 340 / 870 1 87800 oder per E-Mail an info@vorsorgepartner.info möglich. Das Unternehmen bietet auch Beratung per Telefon beziehungsweise Video an. [9]
Bereiten Sie für das Gespräch eine Übersicht Ihrer bestehenden Altersvorsorge, Ihrer regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen und des langfristig verfügbaren Beitrags vor. Aktuelle Renteninformationen und Unterlagen bestehender Verträge erleichtern die Bestandsaufnahme. Für die konkrete steuerliche Wirkung sollte Ihre Steuerberatung einbezogen werden.
Rechtslage, steuerliche Regelungen und ergänzte Sachinformationen wurden anhand der folgenden Quellen geprüft. Die steuerlichen Angaben beziehen sich auf den genannten Stand; für die persönliche Umsetzung sind die individuelle Situation und die konkreten Vertragsbedingungen maßgeblich.
Die Rürup-Rente ist eine private, steuerlich begünstigte Basisrente mit lebenslanger Rentenzahlung. Sie kann eine bestehende Altersversorgung ergänzen. Charakteristisch sind der Sonderausgabenabzug innerhalb gesetzlicher Grenzen und die langfristige Kapitalbindung. Ein freies Kapitalwahlrecht besteht grundsätzlich nicht.
Nein. Der Abschluss einer privaten Rürup-Rente ist freiwillig. Bestimmte Selbstständige sind jedoch gesetzlich rentenversicherungspflichtig oder über ein Versorgungswerk pflichtversichert. Eine Basisrente ersetzt solche vorgeschriebenen Beiträge nicht. Der eigene Versicherungsstatus sollte deshalb vor einem Abschluss geklärt werden.
Für begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen gilt ein jährlich angepasster gesetzlicher Höchstbetrag. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag. Dieser Rahmen umfasst auch weitere begünstigte Altersvorsorgebeiträge, etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung. Er steht nicht zusätzlich für jeden einzelnen Basisrentenvertrag zur Verfügung.
Nein. Der Abzug als Sonderausgaben mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Die tatsächliche Steuerentlastung hängt von der persönlichen Einkommens- und Steuersituation ab. Ein zu 100 Prozent berücksichtigungsfähiger Beitrag bedeutet keine Erstattung von 100 Prozent der Einzahlung.
Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für spätere Rentnerjahrgänge steigt der Anteil nach geltendem Recht bis auf 100 Prozent bei Rentenbeginn 2058. Die tatsächliche Einkommensteuer richtet sich nach der gesamten steuerlichen Situation.
Bei Verträgen ab 2012 ist eine Altersrente frühestens ab 62 Jahren vorgesehen. Für davor abgeschlossene Verträge kann ein Beginn ab 60 Jahren gelten. Maßgeblich ist außerdem der vereinbarte Rentenbeginn, der später liegen kann. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange Rente.
Grundsätzlich ist eine Kündigung mit frei verfügbarer Kapitalauszahlung nicht möglich. Häufig lässt sich der Vertrag beitragsfrei stellen oder der Beitrag reduzieren. Ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist, regelt der Tarif. Die spätere Rente kann dadurch geringer ausfallen.
Eine freie Vererbung des Vertragsvermögens ist nicht möglich. Vereinbart werden können tarifabhängige Hinterbliebenenleistungen für den gesetzlich zugelassenen Personenkreis, insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und berechtigte Kinder. Eine frei vererbbare Rentengarantiezeit ist unzulässig. Ohne passende Vereinbarung besteht regelmäßig kein Anspruch der Erben auf das Kapital.
Viele Tarife erlauben Zuzahlungen, aber Bedingungen, Mindestbeträge und Kosten unterscheiden sich. Eine Sonderzahlung kann in einem ertragsstarken Jahr sinnvoll sein, wenn genügend Liquidität verbleibt und steuerlicher Abzugsspielraum besteht. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und stimmen Sie die steuerliche Wirkung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Nein. Die Eignung hängt unter anderem von Vertragskosten, Fondsauswahl, Garantien, Rentenfaktor und Laufzeit ab. Eine Fondsanlage bietet Chancen, unterliegt aber Wertschwankungen und Verlustrisiken. Unverbindliche Hochrechnungen sind keine Zusage für eine bestimmte spätere Rente.
Eine Basisrente ist häufig weniger geeignet, wenn ausreichende Liquiditätsreserven fehlen, kurzfristig Kapital benötigt wird oder das gesamte Vermögen frei verfügbar und vererbbar bleiben soll. Bei geringer Einkommensteuerbelastung kann zudem der unmittelbare Steuervorteil klein sein. Entscheidend ist die Gesamtsituation.
Vorsorgepartner AG bietet Beratung zur Altersvorsorge in der Lutherstraße 7, 06842 Dessau-Roßlau, an. Termine können unter +49 340 / 870 1 87800 oder über info@vorsorgepartner.info vereinbart werden. Bringen Sie möglichst Unterlagen Ihrer bestehenden Vorsorge und eine Übersicht Ihres langfristig verfügbaren Beitrags mit.