Vorsorgepartner AG - Ihr Versicherungsmakler in Dessau-Roßlau
Rente & Leben

Alters­vorsorge – jetzt Ihre Zukunft absichern!

Erleichterte Arbeitsbedingungen, bessere Ernährung, medizinischer Fortschrift, steigende Lebenserwartung – noch nie ging es der deutschen Bevölkerung so gut, noch nie war der Lebensstandard jedes einzelnen so hoch...


Aber kann ich mir meinen Lebensstandard im Ruhestand noch leisten?

Nein, nur mit der gesetzlichen Rente ganz sicher nicht! Aber mit dem cleveren Vorsorgekonzept der Vorsorgepartner.ag werden Sie Ihren Ruhestand genießen können. Und je früher Sie mit der privaten Alters­vorsorge im Arbeitsleben starten, desto effektiver lassen sich die Förderungen des Staates und die damit verbundenen „Systemrenditen“ nutzen.

Wie erhalte ich mein Alters­vorsorge-Konzept?

Gemeinsam mit Ihnen werden wir Ihre zukünftigen Anforderungen berechnen, Ihre Einkommenssituation analysieren und für die zu erwartende Rentenlücke ein persönliches Vorsorgekonzept erarbeiten – das erfolgt natürlich unverbindlich und kostenfrei.


Sichern Sie sich Ihre Lebensqualität im Alter!

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenfreies Vorsorgekonzept


Welche gesetzlichen und privaten Module gibt es für die Alters­vorsorge in Deutschland?

Bis 2005 gab es das sogenannte Drei-Säulen-Modell der Altersversorgung mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Alters­vorsorge und den Formen privater Vorsorge; seit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 spricht man von einem Drei-Schichten-System:

Die 3 Schichten der Altersvorsorge

 


(01) Basisversorgung

In dieser ersten Schicht werden weitestgehend alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder auch freiwillig versicherte Per­sonen in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung oder je nach besonderer Berufsgruppe über berufsständige Versorgungswerke oder andere Formen wie Pensionskassen für Beamte versichert.

Darüber hinaus gibt es als private Basis Rürup-Rente bereits in dieser Schicht sehr sinnvolle und steuerlich lukrative Ergänzungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer oder auch Selbständige.

(02) Wichtige Zusatzversorgung - Staatlich gefördert

In dieser zweiten Schicht bestehen mit der betrieblichen Altersversorgung (BAV) oder auch der Riester-Rente nach dem Altersvermögensgesetz perfekte Ergänzungsmöglichkeiten, die auf aufgrund massiver staatlicher Förderungen den Aufbau einer zusätzlichen privaten und betrieblichen Alters­vorsorge für fast jedermann äußerst lukrativ macht. Die Zielstellung hierbei sollte sein, die entstehenden Lücken beim späteren Bezug von gesetzlichen Standardrenten aus der 1. Schicht (im Jahr 2030 erwartetes Rentenniveau ca. 43 % vom letzten Bruttogehalt) sinnvoll  dosiert zu schließen.

(03) Optionale Kapitalanlageprodukte

Die 3. Schicht beinhaltet alle sonstigen Produkte der Vermögensbildung, beispielsweise private Kapitallebens-/Rentenversicherungen, die für die spätere Altersversorgung genutzt werden können. In der Regel stehen hier nur moderate oder oft auch keine staatlichen Förderungen zur Verfügung. Die Motive für Abschlüsse sind vielmehr

  • Hinterbliebenenversorgung
  • Absicherung bei Berufs­unfähig­keit, Pflegebedürftigkeit, schwerer Krankheit
  • Bildung von Kapital und Vermögen
  • Sicherung und Tilgung von Darlehen
  • Zusätzliche Verbesserung der Altersversorgung
  • Sicherung von Bezugsrechten im Erbfall unabhängig von gesetzlichen Nachlassregelungen

 


Wie hoch ist Ihr aktueller Rentenanspruch?

Auf Wunsch ermitteln unsere Renten-Experten gemeinsam mit Ihnen einen Überblick zu Ihrem individuellen Stand Ihrer Alters­vorsorge; dabei können wir Ihre bereits bestehende Vorsorge – beispielsweise gesetzliche Rentenansprüche – mit einbeziehen und so sinnvolle und vor allem bezahlbare Konzepte erstellen. Eine wichtige Zielstellung unsererseits ist dabei die maximale Auslastung aller staatlichen Fördermöglichkeiten zugeschnitten auf Ihre ganz persönliche Lebenssituation.

Gesetzliche Rentenversicherung

Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert  = ??

So ermittelt sich bei Renteneintritt jede individuelle wohlverdiente Rente. Theoretisch eine ganz einfache und stabile Sache – aber eben in der Praxis doch nicht.

Das Problem:

Die gesetzliche Rentenversicherung besitzt nach wie vor die Funktion einer Regelabsicherung zu einem aktuellen Rentenniveau. Vereinfacht ausgedrückt beschreibt dieses Rentenniveau das Verhältnis der Rente nach 45 Beitragsjahren zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen. Vor einigen Jahren lag das Niveau noch bei knapp 70 %, heutzutage bei gut 50 %, für das Jahr 2030 prognostiziert bei etwa 43 %.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund selbst weist mittlerweile in ihren Renteninformationen darauf hin, dass eine zusätzliche Alters­vorsorge dringendst notwendig ist.

Rürup-Rente (Basis-Rente)

Die Rürup-Rente lohnt sich für alle, die ergänzend zur Basisabsicherung vorsorgen und dabei Steuern sparen wollen. Dies gilt besonders für Freiberufler und Selbständige wie auch Per­sonen mit hoher Steuerbelastung.

Die Beiträge können prozentual direkt als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden und senken so die individuelle Steuerbelastung.

Unserer Experten helfen Ihnen bei der Ausarbeitung eines individuellen Konzepts. Damit können Sie zukünftig sehr kostensparend bisherige steuerliche Ausgaben effektiv in eine individuelle Alters­vorsorge umleiten und somit einen wichtigen Baustein für Ihre spätere Rente aufbauen…

Riester-Rente

Sie wollen Sich im Alter Ihren Lebensstandard genauso erhalten? Dann kommen Sie an einer privaten Alters­vorsorge nicht vorbei.

Mit einer Riester-Rente als klassische aber auch besonders flexible Vorsorgeform erhalten Sie als Berechtigter die höchsten staatlichen Förderungen im Bereich der privaten Alters­vorsorge. Und das lohnt sich wirklich.

Mit einer Anlage von 4 % Ihres Bruttoeinkommens pro Jahr sichern Sie sich die vollen staatlichen Zulagen – maximal 2100 Euro können Sie dabei direkt von der Steuer absetzen.

175 Euro Grundzulage – erhält jeder Riester Sparer

300 Euro Kinderzulage – erhalten Sie für jedes kindergeldberechtigtes ab 2008 geborene Kind (185 Euro für davor geborene)

200 Euro Bonus – einmalig bis zum 25. Lebensjahr

Bei jährlichen Maximal-Förderungen in Höhe von 175 Euro Grundzulage und 300 Euro pro Kind ergeben sich beispielsweise bei einer Familie mit 2 Kindern unter Einhaltung der Voraussetzungen und einer mittleren Vertragslaufzeit Zulagensummen von über 25.000 Euro – einfach so geschenkt vom Staat!


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